Das Landgericht erklärte den langfristigen Stromliefervertrag zwischen dem viertgrößten Energieversorger Deutschlands und der Kommune wegen kartellrechtswidriger Klauseln für nichtig.
Landgericht: Wettbewerbsausschluß in Stromlieferverträgen unwirksam
16. april 1999 13:46
Oppdatert
16. april 1999 13:46
Av
Stromversorgungsunternehmen müssen in ihren Liefergebieten Wettbewerb zulassen, auch wenn anderslautende Verträge mit ihren Kunden bestehen. Dieses Grundsatzurteil wurde am Freitag vom Landgericht Mannheim bekanntgegeben, nach Angaben der deutsche Presse.