Stromversorgungsunternehmen müssen in ihren Liefergebieten Wettbewerb zulassen, auch wenn anderslautende Verträge mit ihren Kunden bestehen. Dieses Grundsatzurteil wurde am Freitag vom Landgericht Mannheim bekanntgegeben, nach Angaben der deutsche Presse.

Das Landgericht erklärte den langfristigen Stromliefervertrag zwischen dem viertgrößten Energieversorger Deutschlands und der Kommune wegen kartellrechtswidriger Klauseln für nichtig.