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EAM WEHRT SICH GEGEN MISSBRAUCHSVERFAHREN. EAM sagte dass die Netznutzungsentgelte auf der Basis der Kalkulationsgrundlagen der sogenannten Verbändevereinbarung gebildet seien. Zusätzlich würden diese Kalkulationen durch Testate von Wirtschaftsprüfern dokumentiert, die dem Bundeskartellamt auch vorlägen.