BUNDESKARTELLAMT ÖFFNET BESCHLUSSABTEILUNG FÜR DEN ELEKTRIZITÄTSMARKT. Zum 1. August 2001 hat das Bundeskartellamt wie angekündigt eine elfte Beschlussabteilung eingerichtet. Sie ist zuständig für die Durchsetzung des Missbrauchs- und Diskriminierungsverbotes, die Gewährleistung des Netzzugangs und Überprüfung der Angemessenheit von Netznutzungsentgelten in der Elektrizitätswirtschaft.