FORDERUNG NACH NETZNUTZUNGSVERTRÄGEN MIT ENDKUNDEN UNZULÄSSIG. Die Forderung von Netzbetreibern gegenüber Händlern nach Netznutzungsverträgen mit Endkunden ist unzulässig. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden. Eine entsprechende Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren erwirkte die Fortum Energie GmbH gegen die e.dis