BEWAG: ENTSCHEIDUNG ÜBER STROMDURCHLEITUNG ERST IM MAI. Frühestens im Mai wird im Streit um die Stromdurchleitung in den Westteil Berlins eine erste Entscheidung getroffen. Davon geht das Bundeskartellamt aus, nachdem es dem Energieversorger Bewag AG eine Frist bis zum 15.