Deutsche Zeitungsausschnitte Freitag 16. 4. 1999:

WETTBEWERBSAUSSCHLUß IN STROMLIEFERVERTRÄGEN UNWIRKSAM. Mannheim (AP) Stromversorgungsunternehmen müssen in ihren Liefergebieten Wettbewerb zulassen, auch wenn anderslautende Verträge mit ihren Kunden bestehen. Dieses Grundsatzurteil wurde am Freitag vom Landgericht Mannheim bekanntgegeben.