WETTBEWERBSAUSSCHLUß IN STROMLIEFERVERTRÄGEN UNWIRKSAM. Mannheim (AP) Stromversorgungsunternehmen müssen in ihren Liefergebieten Wettbewerb zulassen, auch wenn anderslautende Verträge mit ihren Kunden bestehen. Dieses Grundsatzurteil wurde am Freitag vom Landgericht Mannheim bekanntgegeben.
Deutsche Zeitungsausschnitte II
16. april 1999 13:51
Oppdatert
16. april 1999 13:51
Av
Deutsche Zeitungsausschnitte Freitag 16. 4. 1999: