BESCHLUß DES BERLINER KAMMERGERICHTS: KARTELLAMT MUß VEBA-PLÄNE IN BREMEN NEU BEWERTEN. Die Entscheidung des Bundeskartellamts, der Veba Energiebeteiligungs-GmbH ein 24,9-Prozent- Engagement an den Bremer Stadtwerken zu untersagen, muß nach einem Beschluß des Berliner Kammergerichts neu bewertet werden.